Energiepass

Die Begriffe Energiepass und Energieausweis meinen das Gleiche. In der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben. Der Begriff Energiepass ist damit bedeutungslos geworden. Energiepass bei Wikipedia.

Der Energiepass ist ein vierseitiges Formular, dass die energetische Qualität von Gebäuden bewertet. Mit der Energie-Einspar-Verordnung muss jeder Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen und auch von einem Energiesparhaus, vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, den Energiepass einsehen zu können. Je nach Gebäudeart und Nutzungsart wurde und wird ein unterschiedlicher Energiepass zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt Pflicht.

Man unterscheidet den bedarfsbasierten Energiepass und den verbrauchsbsierten Energiepass für Wohngebäude und Nicht- Wohngebäude. 

Begriffe:

Bedarfsbasierter Energieausweis auch benannt als:

Bedarfsausweis, Bedarfspass, bedarfsabhängiger Energieausweis, bedarfsorientierter Energieausweis, bedarfsabhängiger Energiepass, bedarfsorientierter Energiepass, bedarfsbasierter Energiepass oder Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs


Verbrauchsbasierter Energieausweis auch benannt als:

Verbrauchsausweis, Verbrauchspass, verbrauchsabhängiger Energieausweis, verbrauchsorientierter Energieausweis, verbrauchsabhängiger Energiepass, verbrauchsorientierter Energiepass, verbrauchsbasierter Energiepass oder Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs

Energieausweis seit 1. Januar 2009 für fast alle Wohnhäuser Pflicht

Der Energiepass ist seit 1. Januar für fast alle Wohngebäude gesetzliche Pflicht. Wer sein Haus verkauft oder vermietet, muss ihn dem Interessenten zugänglich machen. Ausnahme: Denkmalschutz-Immobilien.

Die Energieausweis-Pflicht gilt auch für Besitzer von Häusern, die nach 1965 gebaut wurden. Damit müssen Eigentümer von fast allen Wohnhäusern Miet- und Kaufinteressenten Rechenschaft über den energetischen Zustand des Gebäudes ablegen. Eine Ausnahme gibt es nur bei denkmalgeschützten Bauwerken - für diese ist der Energieausweis nicht vorgeschrieben. Für selbstgenutzte Immobilien besteht ebenfalls keine Ausweis-Pflicht - zumindest solange diese nicht verkauft oder vermietet werden sollen.

Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist inzwischen der teure bedarfsorientierte Energiepass Pflicht. Für alle anderen Häuser reicht der preiswertere Verbrauchsausweis. Dieser orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit und ist bereits ab etwa 15 Euro zu haben. Beim teureren Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde. Diese Variante des Energiepasses kann einige hundert Euro kosten.

Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Übrigens: Für Neubauten ist der Ausweis bereits seit 2002 Pflicht. 

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